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Kirchen_SB Bedburg

Kirchengemeindeverband

Die acht Kirchengemeinden haben sich zu einem Kirchengemeindeverband zusammengeschlossen. Der Kirchengemeindeverband Seelsorgebereich Stadt Bedburg ist ein Verband mit kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Anerkennung. Es ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Verband mit eigener Rechtspersönlichkeit. Zweck des Kirchengemeindeverbandes ist es, gegenüber Dritten als Katholische Kirche im Seelsorgebereich auch rechtswirksam aufzutreten, ohne zu einer einzigen Kirchengemeinde zu fusionieren.

Der KGV ist das oberste Verwaltungsorgan der Pfarreiengemeinschaft. Ihm obliegendie Rechtsträgerschaft aller beteiligten Pfarreien,

  • die Betriebsträgerschaft aller Einrichtungen, Gebäude und Räumlichkeiten,
  • die Verwaltung der Gebäude, die für Gottesdienst oder für kirchliche oder seelsorgliche Aufgaben der Pfarreien (Kirchen, Pfarrheime, Kindergärten, Dienstwohnungen, Pastoralbüros etc.) notwendig sind sowie
  • die Anstellungsträgerschaft für das Personal in den kirchengemeindlichen Einrichtungen

So werden hier die Personalangelegenheiten für die Folgedienste (Küster, Organisten, Pfarrsekretärinnen, Hausmeister, Reinigungskräfte) geregelt. Weiterhin kümmert sich dieses Gremium als Träger um die Kindertagesstätten, die in kichlicher Trägerschaft.

Schließlich kümmert sich der KGV um die Verwaltung und Bewirtschaftung aller Sachmittel im Seelsorgebereich.  

Hinsichtlich der Finanzzuweisungen wird der KGV der Empfänger der Pauschalen für Seelsorge und Verwaltung sowie für die Bewirtschaftung der Versammlungs- und Büroflächen.

Gebildet wird der KGV aus je zwei Mitgliedern der 8 Kirchenvorstände. Vorsitzender des KGV ist der leitende Pfarrer.