Benutzungsordnung der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Lambertus Bedburg
§ 1 Allgemeines
Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde St. Lambertus.
Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bücherei sind wie folgt:
Dienstag 16.00-18.00 Uhr
Mittwoch 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag 16.00-18.00 Uhr
§ 3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungs-ordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3. Die Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift mitzuteilen.
4. Die Daten der Leser werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Sie werden ausschließlich zum Zwecke der Ausleihverbuchung im automatischen Verfahren bearbeitet.
Der Leser bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung anerkennt und gibt seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Daten.
§ 4 Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. die gesetzliche Vertretung.
3. Für die Ausstellung des Benutzerausweises wird einmalig eine Gebühr in Höhe von 1€ für Erwachsene bzw. 0,50 € für Kinder erhoben.
4. Für die Ausstellung eines neuen Benutzer-ausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr in Höhe von 2 € erhoben.
§ 5 Benutzungsgebühr
Für die Benutzung der Bücherei erheben wir eine Jahresgebühr. Die Gültigkeit des Leseausweises verlängert sich mit der Zahlung der Gebühr jeweils für ein Jahr.
Einzelausweis: 6,00 Euro
Familienausweis: 8,00 Euro
§ 6 Ausleihfrist
Die Ausleihfrist von allen Medien beträgt 4 Wochen.
Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf maximal 2 mal verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung kann unter Angabe des Mediums und der Ausweisnummer persönlich, telefonisch (auch Anrufbeantworter) oder per E-Mail erfolgen.
§ 7 Vormerkung
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers eine Vormerkung entgegennehmen.
§ 8 Rückgabe
1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten:
Ab dem 1. Überschreitungstag pro Woche erheben wir folgende Versäumnisgebühr:
Bücher, Spiele, Zeitschriften: 0,50 €
DVDs, CDs, CD-ROMs: 1,00 €
Im Falle einer schriftlichen Mahnung ist für das Erstellen und Versenden eine Gebühr in Höhe von 0,60 € fällig.
§ 9 Ausleihbeschränkungen
Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Büchereien unverzüglich mitzuteilen.
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht zulässig. Der Benutzer haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 11 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 12 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom
01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.